Elterninformation 9.4.2021


Hinweise zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Sehr geehrte Eltern, liebe Betreuer

wir möchten an dieser Stelle so aktuell wie möglich über Regelungen zur Organisation des Unterrichts nach Ende der Osterferien am 12. April 2021 informieren. Nun liegen die entsprechenden Hinweise der zuständigen Behörden vor. Diese finden Sie unter https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/30/regeln-fuer-den-schul-und-kita-betrieb-nach-ostern/ .

Wesentliche Maßnahmen im Einzelnen

Schulbesuch für alle Schülerinnen und Schüler an Testungen gebunden.

Bisher mussten Schülerinnen und Schüler ab 5.Schulbesuchsjahr nur einmal pro Woche eine ärztliche Bescheinigung oder ein negatives Testergebnis vorweisen können. Mit der neuen Corona-Schutz-Verordnung wird die Testpflicht für Schüler auf zweimal wöchentlich und auch auf die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe ausgedehnt. Die Regelung für das Schulpersonal bleibt wie bisher bei zweimal pro Woche. Antworten auf wichtige Fragen zu den Selbsttests gibt es hier: https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2021/03/11/faq-tests/

Im YouTube-Video wird gezeigt, wie die ab sofort vorgeschriebenen Selbsttests ab Montag, den 12.04.2021 ablaufen.

https://youtu.be/8P-izXYIvBQ

Das Dokument „Einwilligungserklärung ist am ersten Schultag nach den Osterferien unbedingt unterschrieben der Klassenleiterin vorzulegen.

Nach Aussage des Ministers, wird es weiterhin einen eingeschränkten Unterricht mit festen Klassen und auch möglichen festen Lehrerbezug geben. Dazu einige Informationen:

1. Der Schülerverkehr findet wie gewohnt statt. Bei Problemen wenden Sie sich bitte direkt an das Taxiunternehmen, welches Ihren Sohn bzw. Ihre Tochter fährt.

2. Es gilt für den Schülerverkehr als auch für den Aufenthalt an der Schule die Maskenpflicht. Da die Förderschulen wie Grundschulen „gewertet“ werden, gibt es während des Unterrichtes auch ab Klasse 5 keine Maskenpflicht!

3. Bei einem eventuellen positiven Testergebnis müssen die betreffenden Schüler von der Schule abgeholt werden.

Nur ein negativer Test berechtigt zum Besuch der Schule!

Sollte der Selbsttest zuhause oder bei einem Arzt durchgeführt werden, so schicken Sie bitte den entsprechenden Nachweis mit.

4. Inwiefern wieder Therapeuten unterrichtsbegleitend tätig sein dürfen, ist noch nicht abschließend geklärt.

5. Kinder mit Symptomen des Corona – Virus (Husten/Schnupfen/Fieber/ etc.) belassen Sie bitte im häuslichen Lernen. Informieren Sie aber bitte die Schule. Bei der Feststellung der Symptome durch die Lehrer in der Schule, müssen die betreffenden Schüler abgeholt werden!

Sollten Sie Fragen haben, so wenden Sie sich vertrauensvoll ab Freitag, den 09.04.2021, an die Sekretärin der Schule.

Mit freundlichen Grüßen

Ingrid Baumann