ELTERNINFORMATION 08.03.2021


Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Familien, liebe Sorgeberechtigte, 

wir möchten uns ganz herzlich für die Geduld, die Unterstützung und die Bemühungen bei der Erledigung der Aufgaben in der langen häuslichen Lernzeit bedanken. Die Unterstufen dürfen nun schon wieder gemeinsam seit drei Wochen in den Klassen lernen. 

Nun soll es einen weiteren Öffnungsschritt zunächst ab dem 10. März für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen oberhalb der Primarstufe geben. Es findet dann eingeschränkter Regelbetrieb statt. Das bedeutet, die Klassen und Gruppen müssen streng voneinander getrennt bleiben. Der Unterricht findet nach dem Prinzip der festen Klassen statt. Es besteht für alle Schülerinnen die Möglichkeit zur Testung an der Schule. Diese wird durch das DRK einmalig organisiert. Dazu wird eine Einwilligungserklärung notwendig sein (diese finden Sie auf dieser Seite zum Download) oder ein formloses Schreiben der Erziehungsberechtigten.  

Ab 22.März soll es an den Schulen eine Testpflicht geben! 

Die Fahrdienste wurden aktiviert. Bitte bestellen Sie den Fahrdienst selbst ab, wenn Ihr Kind die Schule nicht besuchen kann.  

Da unsere Aussagen immer nur eine Momentaufnahme sind, verweisen wir zusätzlich auf die offiziellen Webseiten: www.coronavirus.sachsen.de (Rubrik: Eltern, Schüler, Lehrkräfte Erzieher) oder den Blog des SMK www.bildung.sachsen.de/blog zu den aktuellen Vorbereitungen, Vorgaben und Veränderungen. 

Ober-und Werkstufenklassen tragen beim Verlassen des Klassenraumes einen Mund- und Nasenschutz 

Bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (Bus) und im Taxi ist das Tragen der Maske zwingend vorgeschrieben. Ausnahme bestehen nur bei schwerstmehrfachbehinderten Schülern. 

Schulspeisung: 

Diese wird im Klassenzimmer/Speisesaal eingenommen. 

Im Schreiben vom Staatsministerium ist der Einsatz von externen Therapeuteninnen und Therapeuten zur Behandlung von Schülerinnen und Schülern an der Schule nicht möglich. Gegebenenfalls folgen nach den Osterferien Modifizierungen der Regelungen. 

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Eltern und schulfremden Personen dürfen das Schulgebäude beim Bringen und Abholen der Kinder nicht betreten.  

Elternabende und Klassenveranstaltungen können derzeit noch nicht stattfinden. 

Bei Fragen oder Hinweisen erreichen Sie die Schule telefonisch unter 03774/23282 unter der Mail 

Brueckenbergschule-FoeG-SZB@t-online.de  

Ich bitte um Verständnis und konsequente Beachtung der aufgeführten Regelungen und wünsche Ihrem Kind einen guten Start. 

 

Mit freundlichen Grüßen  

Ingrid Baumann 

 

 

 

 

 

Information über die Erhebung personenbezogener Daten  

zur Durchführung eines Corona-Schnelltests  

und Einwilligungserklärung  

Zwecks Verhinderung und Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 wird zur Feststellung, ob eine akute COVID-19-Infektion bei Ihnen bzw. Ihrem Kind vorliegt, ein Corona-Schnelltest angeboten. Die Teilnahme ist freiwillig. Durch die Teilnahme an dem Test entstehen für Sie keine Kosten. Die Testung findet am 10.03.2021 in der Brückenberg-Schule statt.  

Bei dem Corona-Schnelltest werden folgende personenbezogene Daten auf der Grundlage einer Einwilligung (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Datenschutz-Grundverordnung [DS-GVO]) verarbeitet:  

 

  • • Name,  Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift der Testperson   
  •  
  • • ggf.  Name, Vorname und Wohnanschrift der Personensorgeberechtigten der  Testperson   
  •  
  • • ggf.  Angaben zum Schülerstatus (Schule, Klasse, Jahrgangsstufe)   
  •  
  • • Angaben  zur Untersuchung (Untersuchungsart, Datum)   
  •  
  • • Testergebnis   

 

Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Tests sowie ggf. für die Meldung positiver Testergebnisse an das jeweils zuständige Gesundheitsamt verarbeitet und unverzüglich gelöscht, sobald sie für diese Zwecke sowie zur Nachverfolgung von Infektionsketten nicht mehr benötigt werden.  

Die Tests werden durch fachlich qualifizierte Personen durchgeführt (z.B. Deutsches Rotes Kreuz Landesverband Sachsen e. V. , Ärztinnen bzw. Ärzte, Apothekerinnen bzw. Apotheker).  

Die fachlich qualifizierten Personen, welche die Tests durchführen, werden dabei durch zuvor eingewiesene Beschäftigte der oben genannten Schule unterstützt. Es wird ein Nasen-Rachen-Abstrich bei der Testperson durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine risikoarme Untersuchung, welche zwar etwas unangenehm ist, die aber nur in seltenen Fällen zu minimalen Verletzungen der Schleimhaut führt. Diese sind meist innerhalb weniger Stunden, spätestens nach einem Tag, nicht mehr wahrnehmbar.  

Ziel ist es, möglichst viele Testungen je Stunde durchführen zu können. Ca. 15 Minuten nach Durchführung des Tests wird die Testperson über das Ergebnis unterrichtet. Sollte das Testergebnis positiv ausfallen, also auf eine akute COVID-19-Infektion hinweisen, ist die Testperson nach der für den jeweiligen Landkreis oder die Kreisfreie Stadt geltenden Allgemeinverfügung zur Absonderung von Kontaktpersonen der Kategorie I, von Verdachtspersonen und von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen (gleichlautende Allgemeinverfügungen existieren in allen Landkreisen und Kreisfreien Städten Sachsens; bitte informieren Sie sich bei Bedarf auf dem jeweiligen Internetauftritt) verpflichtet, sich unverzüglich nach Kenntniserlangung des positiven Testergebnisses abzusondern. Minderjährige Personen werden nach einem positiven Testergebnis räumlich separiert und sind umgehend durch einen Personensorgeberechtigten abzuholen. Schulische Aufsichtspflichten bestehen bis zum Zeitpunkt der Abholung fort. Zusätzlich ist die Testperson verpflichtet, das jeweils zuständige Gesundheitsamt über das positive Testergebnis in Kenntnis zu setzen. Das Gesundheitsamt trifft dann die weiteren Anordnungen. Auch das Testteam ist im Falle eines positiven Testergebnisses gesetzlich nach §§ 6, 7, 8 und 9 Infektionsschutzgesetz dazu verpflichtet, das jeweils zuständige Gesundheitsamt unter Angabe der Kontaktdaten zu unterricht. 

 

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist auch das Landesamt für Schule und Bildung, Annaberger Straße 119, 09120 Chemnitz, Telefon: 0371-5366-0, E-Mail: poststelle@lasub.smk.sachsen.deDie zuständige Datenschutzbeauftragte ist unter den folgenden Kontaktdaten zu erreichen: Datenschutzbeauftragte des Landesamtes für Schule und Bildung, Postfach 13 34, 09072 Chemnitz, Telefon: 0351-8324-431, E-Mail: Datenschutzbeauftragter@lasub.smk.sachsen.de 

Der Widerruf der Einwilligung ist gegenüber dem Testteam vorzunehmen. Die folgenden Betroffenenrechte gemäß Artikel 13 Absatz 2 DS-GVO werden gegenüber dem Landesamt für Schule und Bildung vorgenommen: Recht auf Auskunft (Artikel 15 DS-GVO), Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DS-GVO), Recht auf Löschung (Artikel 17 DS-GVO), Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO), Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO), Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DS-GVO).  

Beschwerden hinsichtlich der Datenverarbeitung können bei dem Landesamt für Schule und Bildung, der Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Schule und Bildung oder dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten eingelegt werden.  

 

 

Einwilligung:  

Hiermit willige ich/willigen wir1 in die Durchführung des Tests und die Verarbeitung der oben genannten personenbezogenen Daten zum Zweck der Feststellung einer etwaigen COVID-19-Infektion und im Weiteren zur Verhinderung der Ausbreitung dieser Krankheit ein.  

1 Nichtzutreffendes streichen  

Die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber dem Testenden widerrufen werden. Die bis zum Widerruf vorgenommene Datenverarbeitung, einschließlich der Datenübermittlungen, bleibt rechtmäßig.  

Mir/uns ist bewusst, dass im Falle eines positiven Testergebnisses eine gesetzliche Meldepflicht des Testenden gegenüber dem jeweils zuständigen Gesundheitsamt besteht. Ein etwaiger Widerruf der Einwilligung lässt diese gesetzliche Meldepflicht nicht entfallen.  

 

Name und Anschrift der Testperson: ________________________________________________  

Unterschrift bei Volljährigkeit der Testperson:  

_______________________________________________________________  

Ort, Datum, Unterschrift der volljährigen Testperson  

Unterschrift bei Minderjährigkeit der Testperson:  

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Ort, Datum, Personensorgeberechtigter A Ort, Datum, Personensorgeberechtigter B  

Auf Verlangen ist der volljährigen Testperson oder dem / den Personensorgeberechtigten eine Kopie der unterschriebenen Einwilligungserklärung auszuhändigen.